Der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums beschränkt die erste anwaltliche Abmahnung auf 100,-€

Dieses Gesetz soll Verbraucher/innen vor überzogenen Anwaltsgebühren von den sogennannten Abmahnern schützen. Es wird sichergestellt, dass bei einer Abmahnung nicht über das Ziel hinaus geschossen wird. Wer also bei einer Urheberrechtsverletzung keine geschäftlichen Absichten verfolgt, wird in Zukunft vor überzogenen Anwaltsgebühren besser geschützt. Sind auf einer privaten Homepage Bilder oder Stadtpläne ohne Zustimmung oder Genehmigung des Urhebers eingestellt sein, so wird dem Abmahnwahn ein Riegel vorgeschoben und nicht mit 1000,- € oder mehr an Anwaltsrechnung überzogen.

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