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Dieses Urteil ist eine “Premiere in Frankreich”, meint Emmanuel Me Colomes, Anwalt des Luxusgüterunternehmens Hermès. Eine Ebay-Userin hatte unter ihrem Account drei Luxus-Handtaschen von Hermès für je 3.000€ verkauft. Zwei dieser Taschen waren tatsächlich Fälschungen, meldet heute das Internetportal leParisien.fr

Anwalt Me Colomes forderte Anfang April diesen Jahres insgesamt 30.000€ Schadenersatz für Hermès. Ebay wurde der Komplitzenschaft (Vertrieb von Fälschungen) und wegen fehlender Prüfung der eingestellten Angebote beschuldigt.

In welcher Höhe das Strafgeld der Userin ausfällt, ist derzeit noch unbekannt.

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