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Dieses Urteil ist eine “Premiere in Frankreich”, meint Emmanuel Me Colomes, Anwalt des Luxusgüterunternehmens Hermès. Eine Ebay-Userin hatte unter ihrem Account drei Luxus-Handtaschen von Hermès für je 3.000€ verkauft. Zwei dieser Taschen waren tatsächlich Fälschungen, meldet heute das Internetportal leParisien.fr

Anwalt Me Colomes forderte Anfang April diesen Jahres insgesamt 30.000€ Schadenersatz für Hermès. Ebay wurde der Komplitzenschaft (Vertrieb von Fälschungen) und wegen fehlender Prüfung der eingestellten Angebote beschuldigt.

In welcher Höhe das Strafgeld der Userin ausfällt, ist derzeit noch unbekannt.

12 Millionen .de Domains

Seit dem 14.04.2008 gibt es bei der Domainverwaltung DENIC (Deutsches Network Information Center) die zwölfmillionste de. Domain, sprich Internetadresse. Pro Jahr werden ca. weitere 1 Millionen .de Domains angemeldet. Damit hat Deutschland die größte länderbezogene Top Level Domain im WWW Netz. Somit belegt sie den 2. Platz nach der Top Level Domain .com .

Der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums beschränkt die erste anwaltliche Abmahnung auf 100,-€

Dieses Gesetz soll Verbraucher/innen vor überzogenen Anwaltsgebühren von den sogennannten Abmahnern schützen. Es wird sichergestellt, dass bei einer Abmahnung nicht über das Ziel hinaus geschossen wird. Wer also bei einer Urheberrechtsverletzung keine geschäftlichen Absichten verfolgt, wird in Zukunft vor überzogenen Anwaltsgebühren besser geschützt. Sind auf einer privaten Homepage Bilder oder Stadtpläne ohne Zustimmung oder Genehmigung des Urhebers eingestellt sein, so wird dem Abmahnwahn ein Riegel vorgeschoben und nicht mit 1000,- € oder mehr an Anwaltsrechnung überzogen.

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